Rekultivierung...

Die Rekultivierung von Teilflächen innerhalb des Rahmenbetriebsplans beginnt bereits während der Abbauphase in folgenden Schritten:
  1. Wiederherstellung von Rebterrassen und Rebgelände nach erfolgter Auffüllung durch Löss-
    Abraum und sofortige gebietsheimische Begrünung bzw. Einrichtung neuer Biotopflächen
  2. Rückbau der zeitweise genutzten Betriebsfläche bzw. Löss-Auffüllfläche
  3. Nach Abschluss des Gesteinsabbaus Einbringen von Löss auf die tiefliegende Oberfläche des Abbaubereichs von rd. 40 cm und gebietsheimische Begrünung.

...und Renaturierung

Wir gehen sogar noch ein Stück weiter: Nach abgeschlossenem Abbau bleibt der Steinbruch, der landschaftlich nicht auffällt, begrünt ist und als touristische Attraktion mit Aussichtspunkt genutzt werden kann.
Die Steilhänge können für streng geschützte Vogelarten wie den Uhu oder den Wanderfalke von großem Interesse sein und einem Brutpaar einer dieser Arten zur Vermehrung und Jungenaufzucht dienen. Während des Abbaus wird darauf geachtet, dass geeignete Felsvorsprünge erhalten bleiben.
Der Steinbruch wird dann vergleichbar sein mit dem ehemaligen Phonolith-Steinbruch NSG Niederrotweiler Steinbruch im Kaiserstuhl, ein Gebiet, das heute von naturschutzfachlich sehr hoher Wertigkeit ist und aus diesem Grunde auch nicht verfüllt, sondern unter Naturschutz gestellt wurde.

Zu weiterführenden Informationen:

 Ausgleichsmaßnahmen
Quelle: TABERG- Ingenieur- und Sachverständigenbüro GmbH & Co. KG
(zum Download auf das Bild klicken)